Unterstützen – Geld leihen – Mit-Schaffen – Sachen schenken

Jetzt bedarf es weiterer Menschen, die an unsere Idee glauben und der RemstalLeben eG das Startgeld für den Umbau der Kulturdenkmale leihen, damit ein wundervoller „Treffpunkt für alle“ seine Türen öffnen kann.

  • Eine Kantine mit Mittagstisch, Tagescafé, Sonnenterrasse und Spielplatz, die zum ungezwungenen Gespräch mit der Nachbarschaft einlädt und abends zum Veranstaltungsraum für kleine Konzerte, einen Tanzkurs oder Filmabend umfunktioniert werden kann.
  • Ein vollausgestatteter Coworking-Space mit Besprechungsraum für Bewohner oder Nachbarn im Homeoffice, für Einzelunternehmen mit Geschäftsadresse, stundenweise, tageweise oder dauerhaft, inkl. Kaffee aus der Kantine.
  • Eine einfache, preisgünstige Pension mit 12 Gästebetten in fünf, überraschend gestalteten Zimmern, mit 2 Gemeinschaftsbädern und der Mitbenutzung der Gemeinschaftsküche.
  • Mieträume für unterschiedliche Anlässe: die 18er-Party und die Goldene Hochzeit oder für regelmäßige Kurse: morgens 5 Esslinger für Senioren und nachmittags die Krabbelgruppe.
  • eine kleine Hobby-Werkstatt, in der man sich auch etwas zeigen lassen oder eine Bohrmaschine ausleihen kann.
  • einen „Mobilitätspunkt“ mit Fahrrad- und Lastenradverleih sowie einem Carsharing-Angebot.

Dir gefällt die Idee? Du kannst dir vorstellen, wie dieser Ort in das nachbarschaftliche Leben in der Vorstadt hineinwirken könnte? Dann kannst du uns helfen. Werde Teil unserer Idee.

Geld leihen

Wir benötigen 1 Mio. Euro zusätzliches Eigenkapital für den Umbau der beiden denkmalgeschützten Gebäude.

Aktuell haben wir Direktdarlehen mit einer Summe von  220.000 Euro erhalten.

Vielen Dank an unsere lieben Verbündeten.
Ihr werdet es nicht bereuen.

Mit-Schaffen

Jeder 3. Samstag im Monat ist bei uns ein „Schaffsamstag“ … Schaffwochenenden und Schaffwochen gibt es auch.

Dann arbeiten mehrere Teams von 10 bis 18 Uhr in Haus und Hof und das Küchenteam zaubert leckeres Essen.

Wer Lust hat mitzumachen, ist herzlich eingeladen dabei zu sein. Einfach eine Mail an Ruth unter info@remstalleben.de

Sachen schenken

bevor wir weiter gute gebrauchte Sachen sammeln, brauchen wir zuerst ein Lager – möglichst günstig. Mittel- und langfristig suchen wir …

  • eine gebrauchte Gastro-Küche und Vollholz-Stühle und -Tische für die Kantine …
  • gebrauchte Gitterboxen und einen Gabelstabler

Gemäß Vermögensanlagengesetz § 2 besteht für die Genossenschaft bei der Werbung für Vermögensanlagen keine Pflicht zur Erstellung eines Finanzprospektes (§ 6) oder eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (§ 13), da nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage (Nachrangdarlehen mit bestimmten Konditionen) angeboten werden (Befreiung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a)

Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz § 12 Abs. 2 weisen wir hiermit auf Folgendes hin: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum partiellen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

FAQs Direktdarlehen

Direktdarlehen sind eine Form solidarischer Finanzierung. Dabei werden unserem Projekt Geldbeträge – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen. Direktdarlehen gelten bei der Bankfinanzierung als Eigenkapital.

Die Wohnbaugenossenschaft RemstalLeben eG baut zwei Denkmalgebäude um und lädt die Öffentlichkeit und die Nachbarschaft dazu ein, sich an der Gestaltung zu beteiligen, damit ein vielfältig nutzbarer „Treffpunkt für alle“ entstehen und seine Wirkung entfalten kann. Möglich würde die Förderung gemeinnütziger Zwecke wie Denkmalschutz, Nachbarschafts- und Altenhilfe, Inklusion und Integration, Bildung, Politik, Kunst und Kultur – kurz der Aufbau von Selbsthilfestrukturen für ein sozialeres, ökologischeres und ökonomischeres Zusammenleben. Diesen Mehrwert kann eine junge Genossenschaft ohne Vermögen nicht alleine finanzieren – zumal Baukosten und Zinsen seit Projektbeginn und Genossenschaftsgründung drastisch gestiegen sind.

Jetzt bedarf es vieler Menschen, die an diese Vision glauben und einen Beitrag als Starthilfe leisten wollen.

1 Million € bis November 2024

Eine Spende ist ein Geldgeschenk, das bestimmungsgemäß eingesetzt aber nicht zurückgezahlt wird. Wir nehmen selbstverständlich gerne Geschenke an, können als Genossenschaft aber keine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Spende kann also nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Egal, ob 1.000 Euro (Mindestbetrag), 10.000 Euro oder 100.000 Euro (Höchstbetrag): wir freuen uns über jedes Darlehen, welches die Höhe unseres Bankkredits senkt und uns darüber hinaus Verbündete beschert.

Ein Darlehensvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden.

Der Zinssatz ist individuell wählbar und kann bis zu 1,5 % betragen. In der Bauphase sollte das Darlehen möglichst zinsfrei sein.

Die jährliche Auszahlung der Zinsen – ohne Zinseszins – erfolgt bei Darlehen über 5.000 Euro gerne zum Jahresende, wegen des Verwaltungsaufwands ansonsten möglichst erst zum Ende der Laufzeit.

Bei befristeten Darlehen beträgt die Laufzeit mindestens 3 Jahre.

Darlehen mit einer unbefristeten Laufzeit haben eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten.

Kredite mit langen Laufzeiten sind besonders hilfreich, weil sie für uns eine hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Wenn ein Kreditvertrag mit einer unbegrenzten Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten abgeschlossen wird, kann er jederzeit gekündigt werden und wird dann binnen 6 Monaten zurückgezahlt. Außerdem kann der Kreditvertrag wie jeder andere Vertrag im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es unsere finanzielle Situation erlaubt, dieses Geld zu dem gewünschten Zeitpunkt auszubezahlen.

Ja, wir sind festentschlossen das Projekt zu realisieren und eventuelle Kostensteigerungen durch Einsparmaßnahmen, durch Verschiebung in eine spätere Bauphase und durch Eigenleistungen auszugleichen. Trotzdem kann es sein, dass das Darlehen nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückgezahlt werden kann, weil zuerst ein neuer Darlehensgebender gefunden werden muss.

Bei allen Darlehen der Genossenschaft: Mitgliederdarlehen und Direktdarlehen,  handelt es sich um sogenannte Nachrangdarlehen. Das heißt, die Darlehensgebenden können ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der RemstalLeben eG führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebenden mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller bevorrechtigten Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der RemstalLeben eG nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert werden. Gemäß §12 Abs. Kleinanlegerschutzgesetz sind wir daher zu folgenden Hinweis verpflichtet: »Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.«

Sicherheit ist uns wichtig – nicht nur für unser Bauvorhaben, sondern auch für unsere Darlehensgebenden. Die Genossenschaft ist eine sichere Rechtsform, da der Gesetzgeber zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder eine Gründungsprüfung sowie weitere regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen Prüfungsverband bestimmt hat. Der Vorstand geht verantwortungsbewusst und transparent mit den ihm anvertrauten Geldern um – sowohl mit den Direktdarlehen als auch mit den  Geschäftsanteilen der Mitglieder, die bei Zahlungsschwierigkeiten im Rang noch hinter den Direktdarlehen stehen.

Kreditnehmerin ist die Wohnbaugenossenschaft RemstalLeben eG. Die Genossenschaft wurde im Januar 2022 gegründet. Die Genossenschaft wurde im Januar 2022 gegründet und im April 22 ins Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter GNR 720204 eingetragen. Die Gründungsprüfung erfolgte durch den Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. (PkmG) in Berlin.

In 3 Schritten zum Direktdarlehen

  1. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf über direktdarlehen@remstalleben.de. Gerne informieren wir Sie über unser Projekt und beantworten Ihnen alle Fragen zu den Direktdarlehen – gerne auch telefonisch.
  2. Sie erhalten den Darlehensvertrag von uns direkt per Mail. Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag in einfacher Ausführung entweder per Post an RemstalLeben eG c/o Lisa Kober, Hauffstraße 28, 73614 Schorndorf oder eingescannt per Mail an direktdarlehen@remstalleben.de zurück.
  3. Nach Unterschrift des Vorstands erhalten Sie Ihre Version des Direktkreditvertrages mit einem Dankeschön zurück. Abschließend überweisen Sie den vereinbarten Darlehensbetrag auf das Konto der RemstalLeben eG.