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Genossenschaft

Die Gründung der Wohnbaugenossenschaft RemstalLeben eG steht am Beginn einer Dekade, in der ökologische, soziale und ökonomische Weichen gestellt werden, die weit in die Zukunft reichen. Anspruch und Verpflichtung unserer Genossenschaft ist es, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken und konsequent das Klima und die Artenvielfalt zu schützen, damit nachfolgende Generationen weiterhin einen lebenswerten Planeten vorfinden.

Warum eine Genossenschaft?

Nicht umsonst wählen viele Wohnprojekte die Genossenschaft zu ihrer Rechtsform. Ganz einfach, weil die Ziele gemeinschaftlicher Wohnformen in den Prinzipien einer Genossenschaft bereits enthalten sind: Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Demokratieprinzip.

Hinzu kommt das Gemeinschaftseigentum, was in dem Schlagwort „Mieter im eigenen Haus“ zum Ausdruck kommt. Zwischen „Wohneigentum bilden“ und „abhängigem Wohnen zur Miete“ gibt es einen dritten Weg, der sicheres, langfristig bezahlbares Wohnen bietet, ohne das Gemeinschaftsinteresse durch ein privatrechtlich geschütztes Wohneigentümerrecht beschränken zu müssen. Deshalb haben wir uns für ein gemeinschaftliches, genossenschaftliches Wohnprojekt entschieden.

Gemeinschaft beim Gartenfest

Wie funktioniert eine Wohnbaugenossenschaft?

Eine Wohnbaugenossenschaft ist sowohl eine Selbsthilfeorganisation als auch ein Wirtschaftsunternehmen, das auf dem Markt bestehen muss. Wer eine Wohnung bei einer Genossenschaft beziehen will, muss je nach Größe der Wohnung Geschäftsanteile erwerben Mitglied und Miteigentümer des Unternehmens werden.

Der Unterschied zum Mieter wird auch sprachlich deutlich: man unterschreibt keinen Mietvertrag, sondern einen Nutzungsvertrag und statt der Miete zahlt man ein Nutzungsentgelt. Für das Nutzungsverhältnis gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für ein Mietverhältnis. Wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht, gilt das Mietrecht.

Im Gegensatz zum Mietvertrag sichert der Nutzungsvertrag jedoch ein lebenslanges Wohnrecht zu. Kündigungen wegen Eigenbedarf oder Verkauf der Immobilie gibt es nicht. Nutzungsentgelte steigen auch nicht mit den Preisen auf dem Wohnungsmarkt, sondern – da eine Genossenschaft kostendeckend und nicht gewinnorientiert wirtschaftet – nur wenn sich Betriebs- und Unterhaltungskosten tatsächlich erhöht haben. Ärger mit dem Vermieter wegen notwendiger Reparaturen erübrigt sich auch. Stattdessen ist jedes Mitglied mitverantwortlich für einen pfleglichen Umgang mit dem Genossenschaftsvermögen und der Vorstand ist beauftragt, für einen guten Erhaltungszustand zu sorgen.

Drei Kostengrößen

Genossen­schafts­an­teile

Wohnende Mitglieder erwerben Genossenschaftsanteile in Höhe von ca. 1.700 € / m2 Wohnfläche.
Diese wohnungbezogenen Anteile dienen der Genossenschaft als Eigenkapitalnachweis für die Gesamtfinanzierung.

Darüber hinaus werden mit dem Genossenschaftsbeitritt mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile in Höhe von 500 € (5 Geschäftsanteile je 100 €) und ein Eintrittsgeld von 1.000 € fällig.

Monat­liches Nutzungs­ent­gelt

(„Brutto-Kaltmiete“) resultiert aus:

  • Finanzierung (Zins, Tilgung)
  • Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Betrieb)
  • Rücklagen (Instandhaltung, Mietausfallrisiko)

Die aktuelle Kostenschätzung liegt bei  einem Nutzungsentgelt von ca. 14 € / m² Wohnfläche. Alle Beteiligten setzen sich aktiv dafür ein, dass diese Kosten / m² nicht überschritten werden.

Verbrauchsabhängige Nebenkosten

sind wohnungsbezogene Kosten für

  • Heizung
  • Ab-, Wasser
  • Strom

Aufgrund der energieeffizienten Bauweise des Neubaus ist mit dauerhaft geringen individuellen Nebenkosten für die eigene Wohnung zu rechnen.

Rechenbeispiel „Bezug einer 50 m2-Wohnung“:

85.000 € Pflichteinlage in Genossenschaftsanteilen (1.700,- € / m² Wohnfläche, einmalig), Rückerstattung bei Auszug
700 € Nutzungsentgelt (14 € / m2 Wohnfläche, monatlich) + verbrauchsabhängige Nebenkosten

Eine individuelle Mietreduzierung ist durch eine höhere Geldeinlage in Form eines „Baukostenzuschusses“ grundsätzlich möglich.