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Wir freuen uns sehr, dass du unser Projekt „Leben in der Vorstadt“ mit einem Direktdarlehen unterstützen möchtest. Dein Engagement hilft uns, Kulturdenkmäler zu erhalten und lebendige Gemeinschaft im Quartier zu ermöglichen.
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Aktuelle Hinweise gemäß Vermögensanlagegesetz und Kleinanlegerschutzgesetz
Gemäß Vermögensanlagengesetz § 2 besteht für die Genossenschaft bei der Werbung für Vermögensanlagen keine Pflicht zur Erstellung eines Finanzprospektes (§ 6) oder eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (§ 13), da nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage (Nachrangdarlehen mit bestimmten Konditionen) angeboten werden (Befreiung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a)
Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz § 12 Abs. 2 weisen wir hiermit auf Folgendes hin: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum partiellen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.



